Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,1888
BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53 (https://dejure.org/1953,1888)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1953 - 1 StR 327/53 (https://dejure.org/1953,1888)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1953 - 1 StR 327/53 (https://dejure.org/1953,1888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,1888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.04.1952 - 3 StR 1060/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53
    Ob eine solche Besorgnis begründet ist, ist auch bei dem Sachverständigen und ebenso bei dem Dolmetscher vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu würdigen (RGSt 72, 250; BGH Urteile 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 und 1 StR 7/52 vom 13. Mai 1952); in dem Beschluss ist nicht klargestellt, dass die Strafkammer sich dessen bewusst war.
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 7/52
    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53
    Ob eine solche Besorgnis begründet ist, ist auch bei dem Sachverständigen und ebenso bei dem Dolmetscher vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu würdigen (RGSt 72, 250; BGH Urteile 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 und 1 StR 7/52 vom 13. Mai 1952); in dem Beschluss ist nicht klargestellt, dass die Strafkammer sich dessen bewusst war.
  • RG, 29.10.1936 - 2 D 632/36

    1. Darf das Gericht bei gewerbsmäßigen Verbrechen Einzelfälle ausscheiden, die

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53
    Bei der neuen Entscheidung wird die Strafkammer die einzuziehenden Gegenstände im Urteilssatz genau zu bezeichnen haben (RGSt 70, 338, 341).
  • RG, 05.10.1934 - 4 D 1017/34

    Gehört zum Tatbestand des § 20 a Abs. 2 StGB., daß noch keine der mindestens drei

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53
    (RGSt 68, 330; 75, 381).
  • RG, 19.09.1939 - 1 D 702/39

    Wer an der Verabredung zum Bandendiebstahl beteiligt gewesen ist, an einem

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53
    Dazu gehört ein zeitliches und räumliches Zusammenwirken mehrerer Mitglieder der Bande bei der Ausführung des einzelnen Diebstahls (RGSt 73, 322).
  • RG, 13.11.1941 - 2 D 400/41

    Eine Straftat, die erst in der Hauptverhandlung neu festgestellt wird, darf der

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53
    (RGSt 68, 330; 75, 381).
  • RG, 30.04.1888 - 777/88

    Unter welchen Voraussetzungen ist anzunehmen, daß jemand im Sinne des §. 22 Nr. 4

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53
    Wenn H. nur als Dolmetscher bei den polizeilichen Ermittlungen mitgewirkt hätte, würde diese Tatsache allein zur Begründung der Befangenheit allerdings nicht ausreichen (RGSt 17, 415, 425).
  • RG, 16.06.1938 - 2 D 172/38

    Begründet der Umstand, daß ein Sachverständiger schon früher in einer Unfallsache

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 327/53
    Ob eine solche Besorgnis begründet ist, ist auch bei dem Sachverständigen und ebenso bei dem Dolmetscher vom Standpunkt des Ablehnenden aus zu würdigen (RGSt 72, 250; BGH Urteile 3 StR 1060/51 vom 17. April 1952 und 1 StR 7/52 vom 13. Mai 1952); in dem Beschluss ist nicht klargestellt, dass die Strafkammer sich dessen bewusst war.
  • BGH, 14.10.1992 - 5 StR 432/92

    Anforderungen an die Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes bei einem

    Die Anwendung des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, daß bei der Verwirklichung des Diebstahlstatbestandes (mindestens) zwei Mitglieder der Bande zugegen und irgendwie mittätig sind, bei der Ausführung des Diebstahls zeitlich und räumlich zusammenwirken (RGSt 66, 236, 242; BGH Urteil vom 6. Oktober 1953 - 1 StR 327/53 - vgl. BGHSt 25, 18).
  • BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54

    Rechtsmittel

    Dabei ist zu beachten, daß die Dauer der Polizeiaufsicht nicht vom Gericht, sondern der höheren Landespolizeibehörde zu bestimmen ist (RG HRR 3, 65; BGH 1 StR 327/53 vom 6. Oktober 1953).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht